Rechnungsprüfung der Apothekenabrechnungen - Infobox Wenn Sie Fragen haben oder wei-
tere wichtige Details und Informa-
tionen über die Rechnungsprüfung der Apothekenabrechnungen nach
§ 300 SGB V erfahren möchten, dann wenden Sie sich bitte an:
Telefon:   0341 25920-0
Telefax:   0341 25920-20
Herrn Tim Hirsch
tim.hirsch@inter-forum.de

Prüfung, Auswertung, Analyse und Bezahlung der Apothekenabrechnungen

Annahme der Verordnungs- und Rechnungsdatensätze (TA3), der Bilddaten (TA4) sowie der dazugehörigen papierhaften Belege gemäß § 300 SGB V

Vollinhaltliche, pharmakologische Prüfung der Verordnungen entsprechend kundenspezifischen Prüfkatalogen
Pharmakologische Betreuung und Beratung durch Fachpersonal
Kommunikation mit Apotheken und Abrechnungszentren bei Rechnungsveränderungen
Rechnungsbezahlung bzw. Export von Zahlungssätzen an externe Buchhaltungen
Kommunikation, Bearbeitung und Klärung von Einsprüchen durch Call-Center
Erstellung komplexer Statistiken, Auswertungen und Analysen
Archivierung der papierhaften und elektronischen Daten
Fachgerechte Vernichtung aller Unterlagen nach gesetzlich festgelegter Aufbewahrungsfrist
 
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