Rechnungsprüfung nach
§ 300 SGB V - Infobox
Wenn Sie Fragen haben oder wei-
tere wichtige Details und Informa-
tionen über die Rechnungsprüfung der Apothekenabrechnungen nach
§ 300 SGB V erfahren möchten, dann wenden Sie sich bitte an:
Telefon:   +49 341 259200
Telefax:   +49 341 2592020
Herrn André Hirschfeld
andre.hirschfeld@inter-forum.de

Prüfung, Auswertung, Analyse und Bezahlung der Apothekenabrechnungen nach § 300 SGB V

Annahme der Verordnungs- und Rechnungsdatensätze (TA3), der Imagedaten (TA4) sowie der dazugehörigen papierhaften Belege gemäß § 300 SGB V

vollinhaltliche, pharmakologische Prüfung der Verordnungen entsprechend kundenspezifischer Prüfkataloge
pharmakologische Betreuung und Beratung durch Fachpersonal
Kommunikation mit Apotheken und Abrechnungszentren bei Rechnungsveränderungen
Rechnungsbezahlung bzw. Export von Zahlungssätzen an externe Buchhaltungen
Kommunikation, Bearbeitung und Klärung von Einsprüchen durch Call-Center
Erstellung komplexer Statistiken, Auswertungen und Analysen
Archivierung der papierhaften und elektronischen Daten
fachgerechte Vernichtung aller Unterlagen nach gesetzlich festgelegter Aufbewahrungsfrist


Informationen zum Zusammenschluss der Barmer und der GEK

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