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Prüfung, Auswertung, Analyse und Bezahlung der Apothekenabrechnungen nach § 300 SGB V | Annahme der Verordnungs- und Rechnungsdatensätze (TA3), der Imagedaten (TA4) sowie der dazugehörigen papierhaften Belege gemäß § 300 SGB V | 
| vollinhaltliche, pharmakologische Prüfung der Verordnungen entsprechend kundenspezifischer Prüfkataloge |  | pharmakologische Betreuung und Beratung durch Fachpersonal |  | Kommunikation mit Apotheken und Abrechnungszentren bei Rechnungsveränderungen |  | Rechnungsbezahlung bzw. Export von Zahlungssätzen an externe Buchhaltungen |  | Kommunikation, Bearbeitung und Klärung von Einsprüchen durch Call-Center |  | Erstellung komplexer Statistiken, Auswertungen und Analysen |  | Archivierung der papierhaften und elektronischen Daten |  | fachgerechte Vernichtung aller Unterlagen nach gesetzlich festgelegter Aufbewahrungsfrist |
Informationen zum Zusammenschluss der Barmer und der GEK
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